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Freitag, 13. März 2020
Schreiben nach Gehör
Kinder nach dem Prinzip "Schreiben nach Gehör" zu unterrichten, d.h. sie beim Erlernen des Schreibens längere Zeit über die Rechtschreibung im Unklaren zu lassen, ist m.E. ein Verbrechen an den Kindern.

Selbstverständlich ist es richtig, dass Kinder die Wörter zuerst per Gehör kennenlernen, aber daraus abzuleiten, man dürfe sie beim Schreibunterricht nicht zur korrekten Schreibweise anleiten, ist blanker Unsinn. Jeder Erwachsene weiß aus eigener Erfahrung, dass es viel schwerer ist, sich etwas falsch Eingeschliffenes wieder abzugewöhnen, als wenn man es von Anfang an richtig gelernt hätte. Zudem sind normal veranlagte Kinder wissbegierig, sie wollen von sich aus wissen, wie etwas zu machen ist.

Das Pseudo-Argument, Kinder könnten frustriert werden, wenn man sie auf Rechtschreibfehler hinweist, mag zu Zeiten der Rohrstock-Pädagogik berechtigt gewesen sein. Aber wenn man heute ein Kind liebevoll auf korrekte Rechtschreibung hinweist, ohne ein Drama daraus zu machen, dann sollte es das wohl ohne psychischen Schaden verkraften. Andernfalls ist seine Frustrationstoleranz beängstigend gering und bedarf ihrerseits der Schulung.

Und auch, dass Kinder vielleicht noch nicht über das nötige "Rechtschreibverstehen" verfügten, verkennt die Lernfähigkeit von präpubertären Kindern. Diese müssen nämlich gar nicht alles verstehen, was sie lernen - sie können es sich einfach merken! Gerade darin sind sie den Erwachsenen (und auch den Heranwachsenden) haushoch überlegen. Wir alle haben einst so gelernt - oder wer hat als Kind hinterfragt, warum ein Tisch "Tisch" genannt wird und nicht z.B. "Tosch"?

Das Prinzip "Schreiben nach Gehör" ist also in keiner Weise kindgerecht. Im Gegenteil, derartiger Unterricht fügt den Kindern erkennbar Schaden zu und ist daher eine Form von Kindesmisshandlung. In manchen Bundesländern ist dieser pädagogische Irrweg meines Wissens inzwischen ausdrücklich verboten, und das zu Recht.

(Leserbrief an die BZ, 6.3.2020)

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Kann man 25% der Wähler ignorieren?
Bei der Reichstagswahl im November 1932 erhielt die NSDAP 33,1% der Stimmen. Das war die relative, aber keine regierungsfähige Mehrheit. Dass trotzdem am 30.1.1933 Hitler zum Kanzler ernannt wurde, geschah mit Unterstützung "bürgerlich-konservativer" Kollaborateure (Hindenburg, Papen).

So viel zu Gedankenspielen der sachsen-anhaltinischen CDU, mit der AfD zusammenzuarbeiten (Zimmer, Klobe), oder zur Kritik des sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer an Merkels Bewertung "unverzeihlich".

(Leserbrief an die BZ, 11.2.2020)

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